Überwachte Erdung elektrostatischer Aufladung im Gas-Ex-Bereich

Überwachte Erdung elektrostatischer Aufladung im Gas-Ex-Bereich

Warum elektrostatische Aufladung durch eine überwachte Erdung verhindert werden sollte? Elektrostatische Zündgefahren verstehen und Best Practice-konform vermeiden. Fachartikel jetzt kostenlos downloaden!

Bei der Be- und Entladung von brennbaren Flüssigkeiten können sich Bereiche mit explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen in direkter Arbeitsumgebung bilden. Aufgrund dieser gefährlichen Atmosphären müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, u. a. um Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung auszuschließen.

Der Ableitwiderstand, d. h. der Widerstand der Erdverbindung des Objektes, hat maßgeblichen Einfluss auf die potenzielle Entladungsenergie einer möglichen Funkenentladung. Dieser Widerstand darf einen bestimmten Maximalwert nicht überschreiten, da ansonsten ein Sicherheitsrisiko im explosionsgefährdeten Bereich entsteht.

Auf Basis von wissenschaftlichen Berechnungen ist der Grenzwert des zulässigen Ableitwiderstandes bei 106 Ω festgesetzt und gleichsam akzeptiert und implementiert in den Normen der TRGS 727, CLC/TR 50404 und IEC TS 60079-32-1:2013.

Unter Annahme eines Worst-Case-Szenarios bei Betrachtung der ungünstigsten Werte erhält man den maximalen Ableitwiderstand Rmax wie folgt:

Berechnung zulässiger Ableitwiderstand Rmax = 10^6 Ohm

Das reine Wissen um die Notwendigkeit einer Ableitverbindung mit einem maximalen Ableitwiderstand von 106 Ω reicht nicht aus, um Sicherheit zu gewährleisten.

Entsprechend verlangen die bereits genannten Richtlinien und Best Practice-Empfehlungen eine überwachte Erdungslösung (z. B. Erdungstestgerät EKX-4), die die hergestellte Verbindung während des Arbeitsprozesses überprüft und idealerweise elektronische Steuerausgänge besitzt, um Gegenmaßnahmen in Gefahrensituationen einzuleiten.

Den vollständigen Fachartikel „Best Practice für den Schutz vor elektrostatischer Aufladung“ mit anschaulichen Beispielrechnungen und näheren Informationen zu Mindestzündenergien in Gas-explosionsgefährdeten Bereichen, können Sie hier downloaden.