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Revision der TR 7 A1: Anlagenverantwortung

Der Fachausschuss Betrieb und Instandhaltung der FGW hat die Technische Richtlinie 7 A1 in der Revision 1 veröffentlicht. Damit wird die rechtssichere Organisation des Windpark-Betriebs präzisiert, Beispiele und Handlungsempfehlungen erleichtern die Umsetzung der Anlagenverantwortung.

Neben wirtschaftlichen Interessen hat der Betreiber die Verpflichtung, seine Erzeugungseinheit so zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Der Betreiber trägt die Organisationsverantwortung für den sicheren Betrieb, auch dann, wenn externe Dienstleister an der Anlage arbeiten. Jede elektrische Anlage, an der Arbeiten vollzogen werden, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen. Weitere dort arbeitende Personen können sich in den Rollen des Arbeitsverantwortlichen, des Arbeitsteams und des Koordinators finden.

Eine wesentliche Pflicht des Betreibers stellt auch die Definition von Zutrittsregeln zu seinen Anlagen dar. Ebenso muss der Betreiber die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren. IntelliLock bietet für diese Anforderungen eine effiziente und praxisorientierte Lösung, um Betreibern mehr Transparenz und vollständige Kontrolle über den Anlagenzutritt zu geben.

Die Revision 1 ersetzt die vorherige Revision 0 der A1 und kann hier bestellt werden. Um mehr über IntelliLock zu erfahren, kontaktieren Sie uns gerne.

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